Anhang zum Tourenreglement
Entschädigungssätze / Kostenregelungen
- Allgemeines
- In diesem Anhang werden die Entschädigungen und Kosten im Zusammenhang mit dem Tourenreglement festgehalten.
- Für die Festsetzung ist der Vorstand zuständig. Die Ansätze werden jährlich bestätigt oder neu festgesetzt.
- Entschädigung für Tourenleiter
- Spesen-Entschädigung für Tourenleiter: pauschal CHF 50.- pro Tag (Unternehmenstage). Es wird kein Honorar ausgerichtet.
- Für die Aus- und Weiterbildung der Tourenleiter übernimmt die Clubkasse einen Beitrag an die Kurs- und Reisekosten. Über die Höhe befindet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Obmannes.
- Bergführer
- Club-Beitrag an die Bergführerkosten: CHF 20.- pro Tag und Teilnehmer. Maximalbeitrag: 50% der Bergführerkosten (Honorar plus Spesen).
- Fahrkosten
- Bei Benützung von privaten Motorfahrzeugen erhält der Fahrer bzw. Halter eine Vergütung von: CHF -.15 pro Mitfahrer und Km.
- Leihmaterial
- Mietkosten für LVS: CHF 5.- für Mitglieder pro Tag / CHF 10.- für Nichtmitglieder pro Tag
- Übriges Material: Keine Gebühr
Version 2013 / 23. Mai 2013
Für den Vorstand:
Urs Blättler, Präsident